Seit dem 01.01.2006 hat sich die Gesetzeslage komplett
geändert.
Die Lebensmittelhygieneverordnung, Hackfleischverordnung
oder sonstige nationale Verordnungen sind nicht mehr in Kraft
und wurden durch die EU-Verordnungen 852, 853 und 854 mit
der EU-Basisverordnung 178 ersetzt.
Die meisten Betriebe fallen
unter die EU-Verordnung 852.
Die EU-Verordnung 852 besteht
aus:
- maschineller und räumlicher Ausstattung
- Personalhygiene
- Produktionshygiene (wie Reinigungsplan,
Schädlingsbekämpfungs-Management,
Temperaturkontrollen und Wareneingangskontrolle)
- Neu: Produkthygiene
| Der Gesetzgeber möchte hiermit erreichen, dass
sich die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe mit dem
Ablauf in Ihrem Betrieb und der Identifizierung möglicher
Gefahrenpunkte intensiv beschäftigen. Dieses soll
nach dem Grundsetzen des HACCP durchgeführt
werden, welches auch unter Produkthygiene zu verstehen
ist. |
Aufgrund
der geänderten Gesetzeslage sind wir durch unseren
Herrn Thorsten Heuer als Sachkundiger
Beauftragter der Lebensmittelhygiene in der Lage, unseren Kunden die dementsprechenden
Schulungen anzubieten.
Der Ablauf dieser Schulungen gestaltet
sich wie folgt:
- unangemeldeter Besuch durch unseren
Herrn Heuer und Dokumentation der dort vorhandenen, eventuellen
Missstände
durch Fotos
- Auswertung und Aufbereitung des gesammelten
Fotomaterials
- Schulung der Personalhygiene nach DIN
10514
- Schulung des Infektionsschutzgesetzes nach § 43
Abs. 2 (keine Erstbelehrung)
- Schulung der Produktionshygiene
mit Anhang der Fotos mit dementsprechenden Lösungsansätzen
- Schulung
der Produkthygiene „wie erarbeitet man
ein HACCP-Konzept und was bedeutet dieses genau für
meinen Betrieb“
Nehmen Sie unverbindlich
Kontakt mit uns auf oder rufen
Sie uns an:
Unsere Hotlines:
040
/ 522 48 31
0451
/ 790 77 30
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